Honorar für Steuerberater

Das Honorar wird nach der für alle Steuerberater geltenden Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) berechnet. Die Honorare verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Grundsätzlich erfolgt die Abrechnung nach den vorgeschriebenen Gegenstandswerten oder nach Zeitaufwand, die für jede Leistungsart unterschiedlich sind. Die Vergütungsverordnung gibt einen Rahmen vor, in dem die Gebühren der Höhe nach berechnet werden müssen.

Mit einzubeziehende Faktoren für die Höhe der Gebühren sind:

  • der Zeitaufwand,
  • der finanzielle Wert der Arbeit,
  • die Schwierigkeit und Komplexität der Aufgaben,
  • das mit dem Auftrag verbundene Haftungsrisiko

Bei einigen Leistungen gibt es die Möglichkeit, die Honorarhöhe durch Zuarbeit aktiv zu beeinflussen. Instrumente zur digitalen Zusammenarbeit, wie z.B. Unternehmen online, erlauben eine arbeitsteilige Auftragsgestaltung. Je nach persönlichen Wünschen können Sie entscheiden, wer welche Aufgaben übernehmen soll, um so den Auftragsumfang und damit auch das Honorar zu beeinflussen.

Bei normalen Arbeitaufwand und Schwierigkeitsgrad wird die Mittelgebühr berechnet. Soweit erhöhter Arbeitsaufwand anfällt und/oder der Schwierigkeitsgrad steigt, werden die Faktoren für die erforderliche höhere Abrechnung der Gebühren mitgeteilt.

Jeweils vor Arbeitsbeginn werden der genaue Auftragsumfang und die voraussichtlichen Gebühren ausführlich besprochen und schriftlich fixiert.

Die Erstberatung erfolgt normalerweise im Rahmen eines ersten Gesprächs kostenfrei.
Eine höhere oder niedrigere Vergütung als die gesetzliche Vergütung kann in Textform vereinbart werden.